Eigenschaden

Als Eigenschaden bezeichnet man einen Schaden, den die versicherte Person sich selbst zufügt.

 

In der Privathaftpflichtversicherung sind Fremdschäden versichert, aber in der Regel keine Eigenschäden. Ausnahmen sind zum Beispiel in der Haftpflichtversicherung der Schüsselverlust oder der Mietsachschaden, die mitversichert werden können. Das gilt auch für Schäden mitversicherter Personen untereinander.

 

Auch Eigenschäden im Rahmen einer KFZ-Haftpflichtversicherung sind mitversicherbar, zum Beispiel, wenn der eigene Carport beschädigt wird.

 

In der Glasversicherung ist der Eigenschaden ebenso versichert wie bei Allgefahrenversicherungen, wie Elektronik- oder Fotoapparateversicherungen.