Einbruch-Diebstahl

Als Diebstahl bezeichnet man eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat.

 

Unter Einbruch-Diebstahl versteht man den Diebstahl nach unerlaubtem Eindringen in einen abgegrenzten Bereich (Haus, Wohnung, Auto usw.) durch Überwindung von Hindernissen oder besonderen
Sicherungen.

 

In der Inventarversicherung, der Praxisinhaltsversicherung und der Hausratversicherung ist der Einbruch-Diebstahl versichert, der einfache Diebstahl hingegen nicht.