Einlagensicherung

Die Ein­la­gen­si­che­rung ist eine Ein­rich­tung zum Schutz der Bank­kun­d|innen vor Ver­lust ihrer Ein­la­gen im Fall des Kon­kur­ses der Bank.

 

Der Ein­la­gen­schutz ist gesetzlich geregelt und si­chert Ein­la­gen zum Bei­spiel auf Gi­ro­kon­ten, Spar­bü­chern, Ter­min- und Fest­geld­kon­ten bis ma­xi­mal 100.000 Euro pro Bank, in ge­son­der­ten Fäl­len bis 500.000 Euro, je Kund|in ab.