Einlagensicherung
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Die Einlagensicherung ist eine Einrichtung zum Schutz der Bankkund|innen vor Verlust ihrer Einlagen im Fall des Konkurses der Bank.
Der Einlagenschutz ist gesetzlich geregelt und sichert Einlagen zum Beispiel auf Girokonten, Sparbüchern, Termin- und Festgeldkonten bis maximal 100.000 Euro pro Bank, in gesonderten Fällen bis 500.000 Euro, je Kund|in ab.