Einsteigertarif

Als Einsteigertarif bezeichnet man im Allgemeinen Tarife der privaten Krankenversicherung, die besonders günstig und speziell für Existenzgründer|innen gedacht sind.

 

Die niedrigen Beiträge resultieren aus Leistungseinschränkungen und in der Regel Selbstbeteiligungen. Das bedeutet, es besteht lediglich ein rudimentärer Versicherungsschutz, der bei Erkrankungen und Unfällen zu hohen finanziellen privaten Belastungen führen kann.

 

Die Tarife sind mit einer Option versehen, die eine Umwandlung in einen normalen Tarif garantieren, aber zu entsprechend höheren Beiträgen führen. Die Umwandlungsoptionen müssen innerhalb bestimmter Fristen wahrgenommen werden, sonst bleibt der Versicherungsschutz so bestehen! Ein Tarifwechsel ist dann nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich. Aufgrund des erhöhten Eintrittsalters sind die Beiträge erheblich höher.

 

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