Elterngeld

Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes Einkommenseinbußen haben, da sie teilweise oder überhaupt nicht mehr arbeiten.

 

Man unterscheidet das Basis-Elterngeld, das 12 Monate sowie 2 Partnermonate gezahlt wird und das ElterngeldPlus, das halb so hoch ist, aber maximal 28 Monate gezahlt wird. Außerdem gibt es den Partnerschaftsbonus, der maximal 4 Monate zusätzlich gezahlt wird.

 

Um Elterngeld beziehen zu können muss es sich um das das leibliche Kind oder das leibliche Kind des Ehemannes, bzw. der Ehefrau oder des Lebenspartners, bzw. der Lebenspartnerin handeln. Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt. Voraussetzung ist, dass man das Kind selbst betreut und erzieht, mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt in Deutschland lebt, nicht arbeitet oder nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeitet.

 

Der monatliche Betrag liegt zwischen 300 und 1.800 Euro und hängt davon ab, ob man vor der Geburt gearbeitet hat oder nicht. Wer vorher nicht gearbeitet hat, bekommt den Mindestbetrag von 300 Euro. Wer vorher berufstätig war, erhält 65 bis 67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate, höchstens jedoch 1.800 Euro. Grundsätzlich hat jede Person Anspruch auf Elterngeld, unabhängig vom Status!

 

Der Antrag sollte innerhalb der ersten drei Monate nach Geburt des Kindes im jeweiligen Bundesland gestellt werden, denn es wird maximal 3 Monate rückwirkend gezahlt. In Bremen ist es z.B. die Elterngeldstelle des Amts für soziale Dienste oder in Niedersachsen sind es die kommunalen Elterngeldstellen. In der Regel sind alle Anträge online verfügbar.

 

Neben dem Antrag wird die Geburtsurkunde des Kindes benötigt, eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, eine Bescheinigung der Krankenkasse über die Zahlung von Mutterschaftsgeld, ein Beschäftigungsnachweis samt Bestätigung über die Inanspruchnahme von Elternzeit und Reduzierung der Arbeitszeit, Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigungen der letzten 12 (Vater) bzw.- 14 Monate (Mutter), bei Selbständigen ein Steuerbescheid), ggf. ein Nachweis über den Aufenthaltstitel.