Energiepass

Seit 2014 müssen Vermieter|innen einen Energiepass, auch Energieausweis genannt, für die Wohnung vorlegen, spätestens bei der Besichtigung der Wohnung.

 

Gebäude werden in sogenannte Energieeffizienzklassen von A+ bis H eingeteilt. Dadurch kann die Energieeffizienz beurteilt werden, die sich auch direkt auf die Nebenkosten auswirkt.

 

Bei Neubauten wird lediglich ein Bedarfsausweis ausgestellt, da hier noch keine Verbrauchsdaten vorliegen.