Entgeltumwandlung

Seit 2002 haben Arbeitnehmer|innen nach dem Altersvermögensgesetz einen Rechtsanspruch auf eine Entgeltumwandlung.

 

Ausgenommen hiervon sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

 

Entgeltumwandlung bedeutet, dass ein Teil des zu versteuernden Einkommens in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt wird. Bis zu 4 % des Einkommens sind sozialabgabenfrei, bis zu 8 % steuerfrei.

 

Die Rentenansprüche werden bei Bezug versteuert und sind zu einem Teil krankenversicherungspflichtig.

 

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Die betriebliche Altersvorsorge