Erbvertrag

Der Erbvertrag ist eine Form des letzten Willens und eine Alternative zum →Testament und zur Umgehung der gesetzlichen Erbfolge.

 

Der Vorteil dieses Vertrages besteht darin, dass er nicht ohne Zustimmung des |der Vertragspartners|in in geändert werden kann. Die begünstigte Person erwirbt damit eine Anwartschaft. Insbesondere bei nicht verheirateten oder verpartnerten Lebensgemeinschaften ist dieses eine sinnvolle Form, um gemeinsame Planungen abzusichern.

 

Der Erbvertrag ersetzt nicht den Ehevertrag.

 

Er kann auch auf Gegenseitigkeit abgeschlossen und muss notariell beurkundet und beglaubigt werden. Es empfiehlt sich in jedem Fall auch über Aufhebungs- und Widerrufsmöglichkeiten nachzudenken, falls sich die Voraussetzungen für diesen Vertrag geändert haben (z.B. Trennung).