Erfüllungsschaden

Von einem Erfüllungsschaden spricht man, wenn eine Vertragspartei ihre vertragliche Verpflichtung nicht oder nur teilweise erfüllt.

 

Das kann bei einem Kaufvertrag sein, dass die gelieferte Sache nicht der Beschreibung entspricht oder die zugesicherten Eigenschaften besitzt, oder eine beauftragte Reparatur wird nicht oder nur unzureichend erledigt.

 

Erfüllungsschäden fallen auch nicht unter die Leistungspflicht der betrieblichen Haftpflichtversicherung, da es sich um vertraglich vereinbarten Leistungen handelt und nicht um einen Schaden, der in Zusammenhang mit der Ausübung einer Tätigkeit entstanden ist.