Ersatzzeiten

Ersatzzeiten sind ein Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung und bezeichnen die Zeiten, in denen ab dem 15. Lebensjahr durch außergewöhnliche Umstände keine Beiträge gezahlt werden konnten und sind auf den Zeitraum bis zum 31. Dezember 1991 begrenzt.

 

Hierzu zählen unter anderem der Kriegsdienst im Zweiten Weltkrieg, Kriegsgefangenschaft und Reichsarbeitsdienst, Internierung, Verschleppung und Festgehaltenwerden von Deutschen (insbesondere in der früheren UdSSR), Freiheitsentzug im Gebiet der ehemaligen DDR in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 30. Juni 1990, soweit der Versicherte rehabilitiert oder das Strafurteil aufgehoben worden ist. Zum Teil zählen auch an diese Zeiten anschließende Krankheits- und Arbeitslosigkeitszeiten als Ersatzzeiten.

 

Ersatzzeiten zählen bei allen Rentenfällen ohne weitere Voraussetzungen sowohl bei der Wartezeit als auch bei der Rentenberechnung mit.