Erwerbsminderungsrente

Eine Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung und wird bei Erwerbsminderung gezahlt.

 

Ein Anspruch besteht erst nach einer allgemeinen Wartezeit von 60 Beitragsmonaten, wobei in den letzten 36 Monaten Pflichtbeiträge entrichtet worden sein müssen. Das heißt, auch nach dem Ende der Rentenversicherungspflicht besteht noch ein Anspruch von 24 Monaten, wenn insgesamt 60 Monate Beiträge entrichtet wurden. Freiwillige Beiträge zählen nicht hierzu.

 

Es wird eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn die versicherte Person wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Hierbei ist der erlernte Beruf nicht entscheidet, sondern hier ist jede zumutbare Arbeit gemeint.

 

Kann die betreffende Person mehr als drei, aber nur weniger als sechs Stunden täglich arbeiten, wird die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt.