Existenzschutzpolice
Posted at h
in
Der Begriff Existenzschutzpolice ist kein fest definierter Begriff, sondern wird in Zusammenhang mit Versicherungspolicen zur „Existenziellen Grundabsicherung“ von Versicherungsunternehmen verwendet.
Hierunter versteht man Policen, die mehrere biometrische Risiken zusammen in einer Versicherungspolice versichern und Leistungen zum Beispiel in Form einer Unfallrente, einer Rente bei Verlust von Grundfähigkeiten oder bei bestimmten Pflegegraden vorsehen, oder aber auch bei Organschäden, Krebs oder anderen schweren Erkrankungen.
Diese sogenannten Multi-Risk-Policen sind schwer vergleichbar und setzen immer eine intensive Beratung voraus.