Fahrerschutzversicherung

Die Fahrerschutzversicherung ist eine Zusatzversicherung zur Kraftfahrzeugversicherung und sichert Fahrer|innen eines KFZ bei mit- oder selbstverschuldeten Unfällen ab.

 

Mitfahrer|innen können bei mit- oder selbstverschuldeten Unfällen der/der Fahrers|in Ansprüche an die KFZ-Haftpflichtversicherung stellen. Das gilt nicht für die Fahrer|innen. Die Fahrerschutzversicherung schließt diese Lücke, da unabhängig von der Halterschaft alle versichert sind, die bei einem Unfall das Fahrzeug gelenkt haben.

 

Zu den Leistungen gehören unter anderem ein Schmerzensgeld, möglicher Verdienstausfall, behindertengerechte Umbaumaßnahmen der Wohnung, die Kosten für eine unfallbedingte Haushaltshilfe sowie auch eine Hinterbliebenenrente.