Fahrlässigkeit
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Als Fahrlässigkeit bezeichnet man ein Handeln, bei dem die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird.
In der Haftpflichtversicherung besteht für leichte und grobe Fahrlässigkeit Versicherungsschutz.
Bei Sachversicherungen, wie beispielsweise der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, ist die grobe Fahrlässigkeit oft nicht oder nur eingeschränkt mitversichert.
In diesem Fall sollte der Vertrag aktualisiert werden, da viele Versicherer hier inzwischen Versicherungsschutz anbieten.