Fahrtkosten

Fahrtkosten werden sowohl von den gesetzlichen Krankenkassen als auch privaten Krankenversicherern unter bestimmten Voraussetzungen übernommen.

 

Krankenkassen übernehmen Fahrtkosten, wenn sie in Zusammenhang mit einer Krankenkassenleistung medizinisch notwendig sind. Dazu gehören Rettungsfahrten und Krankentransporte sowie Fahrten zur stationären Behandlung im Krankenhaus. Der Eigenanteil beträgt 10 %, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro.

 

Bei ambulanten Heilbehandlungen oder ambulanten Operationen werden die Fahrtkosten übernommen, wenn ein stationärer Aufenthalt dadurch verhindert wird oder ein besonderer Ausnahmefall vorliegt, beispielsweise eine Dialysebehandlung oder eine Chemotherapie.

 

In der privaten Krankenversicherung werden Fahrtkosten zu einer notwendigen ambulanten Heilbehandlung in der Regel nur bei Gehunfähigkeit übernommen.

 

Kosten für Rettungsfahrten aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung werden gemäß den tariflichen Bestimmungen erstattet.