Familienversicherung

Die Familienversicherung garantiert die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Unter Familienangehörige fallen Ehepartner|innen, eingetragene Lebenspartner|innen und Kinder bis zum 18. Lebensjahr, wobei leiblichen Kindern Stiefkinder, Adoptivkinder und Enkel, wenn deren Lebensunterhalt überwiegend vom Mitglied bestritten wird, gleichgestellt sind. Voraussetzung ist, dass das eigene monatliche Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt.

 

Kinder können bis zum 25. Geburtstag familienversichert werden, wenn sie noch zur Schule gehen, eine Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt machen, studieren oder ohne Arbeitsentgelt ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Jugendfreiwilligendienst im Ausland machen.

 

Ausgeschlossen von der Familienversicherung sind Angehörige, die als Selbständige privat versichert oder verbeamtet sind, Personen, die selbst versicherungspflichtig sind.

 

In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung. Hier müssen alle Personen eigenständig versichert werden.