Ferienjobs

Bis zum Ende der Schulpflicht darf  der Ferienjob die Dauer von vier Wochen im Jahr nicht überschreiten.

 

Für StudentInnen gilt: wer nicht mehr als 20 Wochenstunden oder in den Semesterferien nicht mehr als drei Monate arbeitet, zahlt keine Beiträge in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Wer nicht mehr als

zwei Monate oder laufend für nicht mehr als 400 € im Monat arbeitet zahlt auch keine Beiträge zur Rentenversicherung.

 

Während des Jobs besteht Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung.