25 Nov Ferienjobs
Posted at 15:58h
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Bis zum Ende der Schulpflicht darf der Ferienjob die Dauer von vier Wochen im Jahr nicht überschreiten.
Für StudentInnen gilt: wer nicht mehr als 20 Wochenstunden oder in den Semesterferien nicht mehr als drei Monate arbeitet, zahlt keine Beiträge in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Wer nicht mehr als
zwei Monate oder laufend für nicht mehr als 400 € im Monat arbeitet zahlt auch keine Beiträge zur Rentenversicherung.
Während des Jobs besteht Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung.