Freiberufler

Als „Freiberufler“ wird der Personenkreis bezeichnet, der mit seiner selbständigen Tätigkeit nicht der Gewerbeordnung unterliegt.

 

Zu den Freiberufler|innen gehören beispielsweise Architekt|innen, Rechtsanwält|innen oder Ärzt|innen.

 

Definitionen zu den freien Berufen finden sich im →Einkommensteuergesetz §18 Abs. 1 und im →Partnerschaftsgesellschaftsgesetz §1 Abs. 2.