Freie Arztwahl

Die freie Arztwahl in der privaten Krankenversicherung ist das Recht, Ärzt|innen und Zahnärzt|innen für eine anstehende ambulante oder zahnärztliche Behandlung jederzeit frei zu wählen.

 

Eine Überweisung an Fachärzt|innen durch Allgemeinmediziner|innen ist nicht notwendig.