Freie Heilfürsorge

Die Heilfürsorge ist eine besondere Form der Fürsorgepflicht des Dienstherrn des Bundes und der Länder gegenüber seinen Beamt|innen. Sie umfasst eine kostenlose Gesundheitsvorsorge bis zum Rentenalter.

 

Zu den Berufsgruppen gehören Beamt|innen der Feuerwehr, der Polizei und der Justiz. Auch SoldatInnen haben Anspruch auf die freie Heilfürsorge, allerdings gelten für sie abweichende Bestimmungen. Zudem sind die Regelungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.

 

Ab Rentenbeginn besteht ein →Beihilfeanspruch und wird eine private Restkostenversicherung benötigt. In der Regel schließt dieser Personenkreis mit Aufnahme der Tätigkeit eine sogenannte →Anwartschaftsversicherung ab, um im Rentenalter einen bezahlbaren Versicherungsschutz zu haben.

 

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