Freiwillige Krankenversicherung

Als freiwillig Krankenversicherte bezeichnet man den Personenkreis, der aus der Krankenversicherungspflicht ausgeschieden ist und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt.

 

Der Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse gilt auch für freiwillig Versicherte. Während pflichtversicherte Arbeitnehmer|innen einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld haben, müssen freiwillig Versicherte diesen Anspruch zusätzlich versichern, entweder über die Krankenkasse oder eine private Zusatzversicherung.