Frührente

Frührente ist die Bezeichnung für den Beginn eines früheren Ruhestandes als mit dem Erreichen des gesetzlich festgelegten Rentenalters.

 

So können vor 1953 Geborene, die 45 Jahre versichert sind, abschlagsfrei bereits mit 63 in Rente gehen.

 

Frauen, die vor 1952 geboren wurden und mindestens 15 Jahre Pflichtbeiträge entrichtet haben, davon zehn Jahre nach dem 40. Lebensjahr, können ebenfalls bereits ab 60 in Rente gehen.

 

Wer vor 1952 geboren wurde, darf nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit mit 63 in Frührente gehen, wenn 15 Beitragsjahre erfüllt sind und in den letzten zehn Jahre mindestens 8 Jahre Beiträge entrichtet wurden.

 

Genaue Auskünfte erteilt die Rentenberatung.