FSJ/FÖJ

Wer ein freiwilliges soziales (FSJ) oder ökologisches Jahr (FÖB) absolviert, muss sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

 

Die Kosten für die Sozialversicherung werden vom Träger übernommen. Die Zeit wird in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Bis zum 25. Lebensjahr besteht weiter Anspruch auf Kindergeld. Das FSJ/FÖJ führt im Gegensatz zu Wehrdienstzeiten nicht zur Anhebung der Bezugsdauer des Kindergeldes!