GAP-Deckung

Wer ein Leasingfahrzeug nutzt wird durch eine zusätzliche GAP-Deckung vor finanziellen Folgekosten nach einem Totalschaden oder Diebstahl des Fahrzeugs geschützt.

 

Die GAP-Deckung ist eine Zusatzversicherung zur Vollkaskoversicherung. Sie tritt ein, wenn nach einem Totalschaden oder einem Diebstahl des Fahrzeugs der Leasingrestbetrag an die Leasinggesellschaft zu zahlen ist. Je höher der Leasingrestbetrag ist, je sinnvoller ist diese Zusatzdeckung.

 

Bei manchen Leasingfirmen ist im Leasingvertrag die GAP-Deckung bereits enthalten. Nachfragen lohnt sich in jedem Fall.