Gebäudeversicherung

Jedes Gebäude, dessen gewerbliche Nutzung bei über 50 % der Fläche liegt, muss nach dem gewerblichen Gebäudetarif (Gebäudeversicherung) versichert werden.

 

Versichert sind unter anderem Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser und Sturm und, falls vereinbart, Elementarschäden. Der gewerblichen Gebäudeversicherung liegen eigene Versicherungsbedingungen zugrunde.

 

Wenn der Wert des Gebäudes nicht durch ein Gutachten bekannt ist und die Baukosten auch nicht ermittelt werden können, kann die Versicherungssumme mittels eines Wertermittlungsbogens bestimmt werden. Die Berechnung erfolgt nach Kubikmeter umbautem Raum sowie den Ausstattungsmerkmalen.

 

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