Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Die Gebührenordnung für Ärzte regelt die Abrechnungssätze für erbrachte Leistungen gegenüber Personen, die Behandlungskosten selbst zahlen, weil sie privat versichert, beihilfeberechtigt oder auch nicht versichert sind oder der vorhandene Versicherungsschutz für diese Leistung keine Erstattung vorsieht (z.B. in der gesetzlichen Krankenversicherung, Wahlleistungen im Krankenhaus).

 

Eine Überschreitung der Höchstsätze durch eine freie Vereinbarung ist jedoch nicht ausgeschlossen.