Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)

Im Gegensatz zu Ärzt|innen gibt es für Leistungen von Heilpraktiker|innen keine festen Erstattungssätze für erbrachte Leistungen. Die Vergütung kann frei vereinbart werden.

 

Die „Gebührenordnung für Heilpraktiker“ aus dem Jahr 1985 gibt jedoch Anhaltspunkte für die Berechnung von Leistungen, ist aber keine zwingende Vorgabe. Da die Gebührenordnung seit 1985 nicht angepasst wurde, werden in der Regel die Höchstsätze oder auch darüber hinausgehende Sätze berechnet.