Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Die Gebührenordnung für Zahnärzte regelt die Vergütung von zahnärztlichen Leistungen. Grundlage ist der § 15 des Zahnheilkundegesetzes. Ungeachtet der GOZ ist eine Überschreitung der Höchstsätze durch freie Vereinbarung möglich.