Gebündelte Versicherung

Als eine gebündelte  Versicherung bezeichnet man eine Versicherung, die eigentlich aus verschiedenen, rechtlich selbständigen Verträgen besteht.

 

So besteht zum Beispiel eine gebündelte Wohngebäudeversicherung aus den Bestandteilen Feuer, Leitungswasser und Sturm. Auch Kraftfahrtversicherung ist eine gebündelte Versicherung, die aus den Teilen Haftpflicht, Kasko und Schutzbrief besteht.

 

Geschäftsversicherungen sowie Multi-Risk-Policen fallen ebenfalls unter die gebündelte Versicherung.