Gefährdungshaftung

Gefährdungshaftung ist die Haftung durch erlaubte Gefahren und dadurch entstandener Schäden, wie beispielsweise das Halten eines Hundes oder den Besitz eines Öltanks.

 

Das Halten eines Hundes oder der Besitz eines Öltanks stellt per se eine Gefahr da, sodass das Verschulden bei einem Schadenfall irrelevant ist und auch nicht geprüft wird..

 

Mehr zu den Themen:
Tierhalterhaftpflicht

Öltank