Gefahrerhöhung

Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich nach Abschluss eines Versicherungsvertrages Umstände so ändern, dass ein Schadenfall erheblich wahrscheinlicher wird oder ein Schadenfall erhebliche höher ausfällt, ohne dass der Versicherer dies voraussehen und einkalkulieren konnte. Man bezeichnet dieses auch als Risikoerhöhung.

 

Gefahrerhöhungen muss man den Versicherungsgesellschaften unverzüglich melden. Die Meldepflicht gehört zu den vertraglichen Obliegenheiten, denen ein|e Versicherungsnehmer|in nachkommen muss, um nicht den Versicherungsschutz zu gefährden.