Gefahrtragung

Als Gefahrtragung bezeichnet man im Versicherungswesen die Leistung eines Versicherers.

 

Versicherungsnehmer|innen zahlen für die Dauer eines Versicherungsvertrages eine entsprechende Prämie für ein Risiko, der Versicherer verspricht im Gegenzug, im Leistungsfall für den Schaden einzutreten und die vereinbarte Leistung zu erbringen.