Geldwäschegesetz

Das Geldwäschegesetz regelt die Kontrolle von finanziellen Transaktionen. Es verpflichtet alle Personen, Institutionen und Dienstleister, die mit Geldgeschäften befasst sind, zur Kontrolle der Personen und Firmen in Form einer Identifizierung.

 

Dadurch soll verhindert werden, dass die Herkunft des Geldes, zum Beispiel durch illegale Tätigkeiten, wie Korruption, Bestechung, Raub, Erpressung, Drogenhandel, sowie Steuerhinterziehung, verschleiert wird.

 

Geldwäsche ist ein Straftatbestand und der Verdacht ist meldepflichtig.

 

Für alle Verpflichteten besteht nach § 8 Geldwäschegesetz eine Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht, das heißt, die Unterlagen in Zusammenhang mit der Identifizierung sind vollständig zu kopieren oder digital zu erfassen.