Gewässerschadenhaftpflicht

Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen einer verursachten physikalischen, chemischen oder biologischen Änderung des Wassers.

 

Während Abwasserschäden durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt sind, sind Schäden durch eine Leckage eines Öltanks oder einer Anlage mit anderen gewässerschädigenden Stoffen nur über eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (Öltankversicherung) versicherbar.

 

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