Glasbruch

Der Glasbruch ist in der Haushalts- oder Gebäudeglasversicherung versichert und auch Bestandteil der Teilkaskoversicherung von KFZ.

 

Ein Anspruch an die Versicherung besteht bei Glasbruch, das bedeutet, dass das Glas einen sichtbaren Sprung haben muss, also gebrochen ist.

 

Schrammen, Muschelausbrüche, undichte Stellen bei Mehrfachverglasung (Thermophene-Verglasung) sind in der Regel nicht versichert.

 

Mehr zum Thema:

Glasversicherung