Grauer Kapitalmarkt

Als „Grauer Kapitalmarkt“ wird der staatlich nicht regulierte Teil des Kapitalmarkts bezeichnet.

 

Dazu zählt das →Bundesamt für Finanzen zum Beispiel Unternehmensbeteiligungen, Investments in Schiffe, Flugzeuge, Container, Filmproduktionen, Holz oder Edelmetalle, sowie Genussrechte, →Crowdfunding und andere Finanzkonstruktionen, die keiner staatlichen Aufsicht und nur wenigen gesetzlichen Auflagen unterliegen.