Grobe Fahrlässigkeit
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Grobe Fahrlässigkeit ist eine Form schuldhaften Handelns: Grob fahrlässig handelt eine Person, die billigend in Kauf nimmt, dass etwas passieren kann.
In der Privathaftpflichtversicherung ist die grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Bei Sachversicherungen, wie zum Beispiel Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen, ist sie nicht automatisch eingeschlossen.