Grundfähigkeitsversicherung

Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung geht es bei der Grundfähigkeitsversicherung nicht um eine Leistung beim Verlust der Fähigkeit, einen bestimmten Beruf auszuüben, sondern um den gänzlichen oder zeitweisen Verlust von bestimmten Fähigkeiten.

 

Die versicherten Grundfähigkeiten sind in Gruppen eingeteilt und dazu gehören in der Regel Gruppe 1: Sehen, Sprechen, Gebrauch der Hände und die Orientierungsfähigkeit und Gruppe 2:  Hören, Sitzen, Stehen, gehen, Treppe steigen, Greifen, Knien Bücken, Bewegung der Arme, Heben und Tragen, Auto fahren.

 

Manche Versicherer haben noch eine Gruppe 3 hinzugefügt: Auffassungsgabe, Konzentration/Aufmerksamkeit,  Gedächtnis, Handlungsplanung, evtl. auch noch die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung.

 

Der Versicherungsfall liegt vor, wenn die betroffene Person mindestens eine Fähigkeit der Gruppen 1 und 3 oder mindestens drei Fähigkeiten der Gruppe 2 für mindestens ein Jahr verloren hat oder verlieren wird. Der Leistungsfall tritt auch ein, wenn die versicherte Person ein Pflegefall in der Stufe II oder III ist. In manchen Fällen leisten Versicherer auch bereits ab der Pflegestufe I.

 

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