Haftpflicht

Wer anderen einen Schaden zufügt – sei es durch das eigene Verhalten oder durch Unterlassen – hat die Verpflichtung (Haftung), dafür finanziell einzustehen. Diese Haftung kann man versichern.

 

Die Haftung wird durch Abschluss einer Haftpflichtversicherung an den Versicherer abgegeben. Die Versicherungsgesellschaft prüft  im Schadenfall den Schadenersatzanspruch und übernimmt berechtigte Forderungen oder wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sie hat von daher auch eine Rechtsschutzfunktion gegen unberechtigte Ansprüche.

 

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