Haftung für Dritte

Haftung für Dritte bedeutet die Übernahme der Haftung für einen Schaden oder eine Leistungspflicht durch jemand anderen als den direkt Betroffenen.

 

So muss der Arbeitgeber in der Regel die Haftung für die in seinem Auftrag tätigen Mitarbeiter|innen übernehmen.

 

Tagesmütter und andere Aufsichtspersonen, zum Beispiel in Kitas, übernehmen während der Betreuungszeiten die Aufsichtspflicht der Eltern – und damit auch die Haftung, wenn die zu betreuenden Kinder einen Schaden anrichten und sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind.

 

Die Absicherung solcher Risiken erfolgt u.a. durch Betriebshaftpflichtversicherungen.

 

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