Halbeinkünfteverfahren

Das Halbeinkünfteverfahren spielt unter anderem bei der Besteuerung von Kapitalerträgen in der Lebensversicherung eine Rolle.

 

Bei Lebensversicherungen, die ab dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, gilt, dass bei einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren und einer Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

 

Unter Erträge werden der Garantiezins, die Überschussbeteiligungen und ein eventueller Schlussüberschuss verstanden.