Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Jede|r Haus- und jede|r Grundbesitzer|in haftet für Schäden gegenüber Dritten in Zusammenhang mit mangelhafter Instandhaltung des Hauses oder Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf dem Grundbesitz.

 

Das können Schäden durch herabfallende Ziegel, umfallende Bäume oder  bei einem Sturz und Verletzung einer Person durch unterlassene Streu- und Reinigungspflicht des Gehwegs sein.

 

Diese Haftung wird durch eine Haftpflichtversicherung an den Versicherer abgegeben. Dieser prüft und übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

 

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