28 Nov Hausarzt
Posted at 11:32h
in
Als Hausarzt werden Ärzt|innen bezeichnet, die in der Regel als erstes bei Erkrankungen von ihren Patient|innen aufgesucht werden.
Der Begriff spielt auch in der privaten Krankenversicherung eine wichtige Rolle bei den sogenannten Hausarzt- oder Primärarzttarifen. Diese sehen vor, dass im Krankheitsfall grundsätzlich der „Hausarzt“ oder „Primärarzt“ aufgesucht werden muss.
Werden Fachärzt|innen direkt aufgesucht, sehen die Tarife eine Leistungskürzung vor. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Gynäkolog|innen, Augenärzt|innen und Kinderärzt|innen.
Hausärztliche Internist|innen fallen übrigens nicht unter den Begriff der Haus- und Primärärzte.