Hausarztprinzip

Der Begriff  Hausarztprinzip oder Primärarztprinzip spielt in der privaten Krankenversicherung eine wichtige Rolle bei den sogenannten Hausarzt- oder Primärarzttarifen. Diese sehen vor, dass im Krankheitsfall grundsätzlich der „Hausarzt“ oder „Primärarzt“ aufgesucht werden muss.  Für die Weiterbehandlung von Fachärzt|innen wird eine Überweisung benötigt.

 

Als Haus- oder Primärarzt werden Ärzt|innen bezeichnet, die in der Regel als erstes bei Erkrankungen von ihren Patient|innen aufgesucht werden. Werden Fachärzt|innen direkt ohne eine Überweisung aufgesucht, sehen die Tarife eine Leistungskürzung vor. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Gynäkolog|innen, Augenärzt|innen und Kinderärzt|innen.

 

Hausärztliche Internist|innen fallen übrigens nicht unter den Begriff der Haus- und Primärärzte.