Hausarztprinzip

Das Hausarztprinzip, auch Primärarztprinzip genannt, schränkt die sonst in der privaten Krankenversicherung geltende freie Arztwahl ein.

 

Die Vereinbarung des Hausarztprinzips besagt, dass die versicherte Person grundsätzlich einen Primärarzt aufsuchen muss. Ausgenommen hiervon sind Augen- und Zahnärzt|innen.

 

Ziel ist die Senkung der Behandlungskosten. Für die weitere Behandlung durch Fachärzt|innen ist immer eine Überweisung notwendig. Werden Fachärzt|innen direkt aufgesucht, sehen Tarife mit Primärarztprinzip eine Eigenbeteiligung an den Behandlungskosten vor.