Heilmittel

Als Heilmittel bezeichnet man therapeutische Maßnahmen, die von außen angewendet werden.

 

Dazu gehören beispielsweise die Krankengymnastik, Massagen, physiotherapeutische Anwendungen, die Logopädie, die Podologie oder die Ergotherapie.

 

Gesetzlich Versicherte müssen neben der Verordnungsgebühr einen Teil der Kosten, 10 % mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro, selbst tragen.

 

In der privaten Krankenversicherung ist die Erstattung tarifabhängig geregelt.