Hilfsmittelkatalog

Als Hilfsmittel bezeichnet man in der Krankenversicherung zum Beispiel Rollatoren und Rollstühle, Hörhilfen, Brillen und Kontaktlinsen, Körperersatzstücke (etwa Bein- und Armprothesen), Kompressionsstrümpfe, Inhalationsgeräte, Sprechhilfen.

 

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind alle erstattungsfähigen Gegenstände in einem Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis zusammengefasst.

 

In der privaten Krankenversicherung gibt es den Begriff Hilfsmittelkatalog, wobei hier zwischen einem offenen und einem geschlossenen Hilfsmittelkatalog unterschieden wird.

 

Bei einem offenen Hilfsmittelkatalog werden alle Aufwendungen Aufwendungen für die Anschaffung, die Wiederbeschaffung und die Reparatur von medizinisch notwendigen Hilfsmittel, die ärztlich verschrieben wurden, ersetzt.

 

Ein nicht offener Hilfsmittelkatalog enthält hingegen eine abschließende Aufzählung von erstattungsfähigen Hilfsmitteln.