Hinterbliebenenrente

Eine Hinterbliebenenrente soll im Falle des Todes Partner|innen und Kinder finanziell absichern.

 

In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es die Witwen- oder Witwerrente, wenn die Ehe nach 2002 mindestens ein Jahr bestand, sowie die Waisenrente. Voraussetzung ist, dass mindestens 60 Pflichtbeiträge entrichtet wurden. Verstirbt ein Elternteil nach einer Scheidung, kann eine Erziehungsrente beantragt werden, sofern minderjährige Kinder vorhanden sind.

 

Im Bereich der privaten Vorsorge sieht es etwas anders aus. Bezieht die verstorbene Person im Rahmen einer privaten Rentenversicherung oder einer Riester-Rente eine Rente, so können Hinterbliebene nur über eine Rentengarantiezeit abgesichert werden. Stirbt die versicherte Person vor Ablauf der Rentengarantiezeit, so wird an die bezugsberechtigte Person die Rente nur bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit gezahlt.

 

In der →betrieblichen Altersvorsorge und bei der →Basis-Rentennen ebenfalls Hinterbliebenenregelungen vereinbart werden.