Höchstrechnungszins

Der Rechnungszins, oder auch Garantiezins, ist ein für die gesamte Vertragslaufzeit einer Lebensversicherung garantierter fester Zinssatz, der auf die Sparbeiträge und das Vertragsguthaben gezahlt wird.

 

Der Zinssatz wird durch das Bundesfinanzministerium festgelegt und richtet sich an der Entwicklung der Umlaufrendite der vergangenen zehn Jahre für eurpäische Staatsanleihen.