Höhere Gewalt

Als höhere Gewalt bezeichnet man unvorhersehbare, unerwartete und unabwendbare Ereignisse.

 

Dazu gehören Naturkatastrophen, wie beispielsweise Erdbeben, Felsabbrüche, Lawinen, Überschwemmungen, Unwetter, Vulkanausbrüche oder Pandemien, aber auch Ereignisse des „niedrigen Zufalls“, wie etwa Brand, Bürgerkrieg, Aufruhr, Revolution, Krieg oder Sabotage.

 

Naturkatastrophen können in der Sachversicherung zum Teil über die →Elementarschäden versichert werden.